Kaution - Ferienwohnung "Zur Jade"

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Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von € 100,00. Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung auf dem Wege zurückgezahlt, in dem sie gezahlt wurde (bar oder unbar).

Voraussetzung für die Erstattung ist eine von Vermieter und Mieter gemeinsam durchgeführte Begehung der Ferienwohnung. Steht der Mieter für eine gemeinsame Begehung nicht zur Verfügung, wird die Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter nimmt die Begehung nach dem Auszug des Mieters alleine vor. Festgestellte Mängel werden dabei fotografisch und ggf. durch hinzuziehen von Zeugen dokumentiert.

Folgende Mängel führen zur Minderung der zu erstattenden Kaution in Höhe der im folgenden genannten Beträge:

· Müll nicht entsorgt
· Ungespültes Geschirr zurückgelassen, Spülmaschine nicht ausgeräumt
· Schmutziges Ess- bzw. Kochgeschirr und/oder -besteck in den Schränken
· Kühlschrank nicht ausgeräumt
· Angebrochene bzw. zubereitete Lebensmittel zurückgelassen
· Grobe Verschmutzung in der Küche
· Grobe Verschmutzung in Bad und/oder Toilette
· Grobe Verschmutzung in anderen Räumen
10,00 EUR
10,00 EUR
15,00 EUR
10,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR

Schäden an der Wohnung, dem Mobiliar, Geräten und/oder Ausstattung sowie fehlende Gegenstände werden in Höhe der Reparatur- bzw. Neuanschaffungskosten, auch über die Höhe der geleisteten Kaution hinaus, in Rechnung gestellt.


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